Krankheit / Unfall / Mutterschaftsurlaub / Unbezahlter Urlaub

 

Krankheit/Unfall/Mutterschaftsurlaub

Bei einer Dauer von über drei Monaten müssen Krankheiten/Unfälle hier gemeldet werden.

Unbezahlter Urlaub

Bitte geben Sie auf der Zulagenbezügerliste oder schriftlich bekannt, falls eine Person einen unbezahlten Urlaub von mehr als drei Monaten bezogen hat. Bitte auch angeben, ob und wann die Person wieder anfängt. E-Mail

Ja. Falls Sie wieder beim selben Arbeitgeber anfangen, wird der unbezahlte Urlaub während drei Monaten überwiesen.

Der laufende Monat sowie die 3 darauffolgenden Monate.

Falls Sie die berufliche Aktivität nicht wieder zu einem Lohn von mindestens CHF 612.00 pro Monat aufnehmen (< 2023 = CHF 597.00), endet der Anspruch. Die Zulagen müssen über die berufliche Aktivität des anderen Elternteils beantragt werden. Falls er keiner beruflichen Aktivität nachgeht, sind die Zulagen bei der Kantonalen Ausgleichskasse des Kantons Wallis für Nichterwerbstätige Personen zu beantragen (Formular).

Beispiel: Anfang der Erwerbsunfähigkeit 100% ab dem 20. Juni = Anspruch bis 30. September.