Rekrutenschule
Militär- oder Zivildienstende
Anspruch auf Familienzulagen während der Rekrutenschule besteht, insofern der Unterbruch zwischen Ausbildungsende und Militär- oder Zivildienstende nicht länger als 5 Monate beträgt und Ihr Sohn oder Ihre Tochter direkt nach dem Dienst wieder eine Ausbildung aufnimmt.
- Wir benötigen eine Kopie vom Marschbefehl sowie die neue Studienbestätigung.
- Wenn Ihr Sohn oder Ihre Tochter jedoch einen längeren Dienst leistet, besteht kein Anrecht mehr auf Ausbildungszulagen.