1850

Das Mittelalter ist gekennzeichnet durch die Fürsorge der Kirche, insbesondere der Klöster. Versicherungsähnliche Einrichtungen gab es nicht. Kinderarbeit ist bis ins 18. Jahrhundert nicht nur üblich, sondern wird sogar unterstützt, die Kinder sollen nicht verwahrlosen. Die meisten Familien haben auch gar keine andere Wahl, als ihre Kinder zur Arbeit zu schicken. Die Armut zwingt sie dazu. Das betrifft die Mehrheit der Bevölkerung.

1870

Die Familien müssen für sich selbst sorgen, egal in welcher Lebenslage sie sich befinden. Krankheiten, schlechte hygienische Verhältnisse, Hungersnot und Seuchen fordern viele Todesopfer. Die Lebenserwartung liegt bei 35 Jahren. Jedes fünfte Kind stirbt in seinem ersten Lebensjahr.

In Frankreich werden die ersten Kinderzulagen nicht in erster Linie zur Kompensation der Kosten ausbezahlt, sondern zum Ausgleich des fehlenden Einkommens wegen dem Kinderarbeitsverbots.

Im Wallis arbeiten die Kinder vom 1. Mai bis 1. November in den Familienbetrieben (Landwirtschaft / Handwerk). Die Einführung der obligatorischen Schule bedeutet das Ende dieser Kinderarbeit.

Ab 1900

Reduktion der Kindersterblichkeit dank Impfungen und besserer Hygiene.

1908

Frankreich zahlt als erstes Land Zulagen für die Kinder der Lehrpersonen aus.

1930

Der Bund zahlt dem Verwaltungspersonal Familienzulagen aus. Bis 1937 hatten dann vorallem in der Romandie 110 Unternehmungen der Privatwirtschaft mit insgesamt 18‘000 Beschäftigten ein Zulagensystem mit einer Familienausgleichskasse, die den Lastenausgleich innerhalb der Branche übernahm.

1941

Während des Zweiten Weltkriegs wird 1941 auf Initiative der Christlichen Gewerkschaften des Wallis die CIVAF gegründet. Die sozialistischen Gewerkschaften wehren sich vorerst gegen Kinderzulagen, weil sie darin eine Art Familienlohn sehen. Nach der Auszahlung der ersten Zulagen im Februar 1941 verstummen diese Stimmen jedoch, werden doch die familiären Verpflichtungen nicht direkt über den Lohn sondern mittels der speziellen Zulagen abgegolten.

So wird die CIVAF zur ersten Familienzulagenkasse im Wallis!

Als erster Arbeitgeber tritt der Staat Wallis der CIVAF bei. Die Walliser Regierung beschliesst am 4. Februar 1941, dass sämtliche Minen im Wallis - sie sind während des Krieges wichtig - sowie die Unternehmen, die für den Staat arbeiten, der interprofessionellen Walliser Zulagenkasse, der einzigen bestehenden Kasse, beitreten zu müssen.

Nach der Gründung der CIVAF werden rasch andere Zulagenkassen ins Leben gerufen: diejenigen der Gipser-Maler, der Holzindustrie, usw.

Die Öffentlichkeit und die Arbeitnehmerschaft interessieren sich sehr rasch für die Familienzulagen. Man spricht überall über dieses Thema: in den Familien, auf den Baustellen, in den Fabriken, in der Öffentlichkeit.

1950-1970

In den ersten zwei Nachkriegsjahren führten alle Kantone Familien –, später zum Teil auch Geburts – und Ausbildungszulagen ein. Auf Bundesebene wurde lediglich die Auszahlung von Familienzulagen an landwirtschaftliche Angestellte und Bergbauern geregelt, wobei weniger sozial – als regionalpolitische Zielsetzungen – insbesondere die Verringerung der Landflucht im Vordergrund standen.

Die wirtschaftlichen und sozialen Veränderungen der 60er-Jahre bleiben nicht ohne Folgen. Die unsicheren Arbeitsverhältnisse, die Zunahme der Arbeitslosigkeit, der Scheidungen und Trennungen enthüllen die Mängel eines Systems, das für stabile berufliche und familiäre Situationen, nicht jedoch für schwankende Beschäftigung und auseinanderfallende Familien gedacht ist. Der soziale Schutz muss sich künftig an die Emanzipation der Frau anpassen, nachdem er während des 19. Jahrhunderts den Männern gegolten hat.

1969

Die CIVAF lässt in Sitten 3 Liegenschaften mit insgesamt 104 günstigen Mietwohnungen bauen, um der Wohnungsknappheit und dem überteuerten Wohnungsmarkt entgegenzuwirken, die eine soziale Unruhe verursachen. Dank der Liegenschaftserträge kann die CIVAF höhere Zulagen auszahlen, als gesetzlich vorgeschrieben ist, was im Wallis einmalig ist. 

2011

Die Beiträge und Leistungen der Familienzulagenkassen variieren von Kanton zu Kanton. Diejenigen des Wallis sind schweizerisch bei den Höchsten. Als Gegenvorschlag zur Volksinitiative „für faire Kinderzulagen“ der Gewerkschaft Travail.Suisse wird ein Bundesgesetz erlassen, welches verlangt, dass jeder Kanton über eine kantonale Familienzulagenkasse verfügt.

Am 1. Januar 2011 wird die CIVAF zur Kantonalen Familienzulagenkasse des Wallis. Diese Änderung erfolgt aufgrund des Bundesgesetzes, welches verlangt, dass jeder Kanton über eine kantonale Familienzulagenkasse verfügt. Die CIVAF bleibt jedoch ein privater Verein, der von einer selbständigen öffentlichen Organisation, der Ausgleichskasse des Kantons Wallis, verwaltet wird.

2013

Obligatorische Mitgliedschaft der selbständig Erwerbenden bei den Familienzulagekassen in sämtlichen Schweizer Kantonen.

2016

Die CIVAF feiert ihr 75-jähriges Bestehen.