Beitritt
Der Vorteil macht den Unterschied
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Sie rechnen die AHV-Beiträge bei der Kantonalen Ausgleichskasse des Wallis ab? Dann profitieren Sie von der Einzelabrechnung. |
- Der Anschluss ist obligatorisch. Auch wenn Sie nur Personal beschäftigen, welches keine Kinder hat.
- Der Anschluss erfolgt bei der Familienzulagenkasse die von Ihrer AHV-Kasse geführt wird oder bei der Familienzulagenkasse, welche für Ihren beruflichen Tätigkeitsbereich anerkannt ist.
Lohnbezüger eines nicht AHV-pflichtigen Arbeitgebers
Jeder Lohnbezüger eines nicht AHV-pflichtigen Arbeitgebers ist verpflichtet, sich bei der Kantonalen Familienzulagenkasse anzumelden. Dies gilt auch bei Personen ohne Kinder.