Beitritt

Der Vorteil macht den Unterschied

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EINFACH

Sie rechnen die AHV-Beiträge bei der Kantonalen Ausgleichskasse des Wallis ab? Dann profitieren Sie von der Einzelabrechnung.

  • Der Anschluss ist obligatorisch. Auch wenn Sie nur Personal beschäftigen, welches keine Kinder hat.
  • Der Anschluss erfolgt bei der Familienzulagenkasse die von Ihrer AHV-Kasse geführt wird oder bei der Familienzulagenkasse, welche für Ihren beruflichen Tätigkeitsbereich anerkannt ist.

Lohnbezüger eines nicht AHV-pflichtigen Arbeitgebers

Jeder Lohnbezüger eines nicht AHV-pflichtigen Arbeitgebers ist verpflichtet, sich bei der Kantonalen Familienzulagenkasse anzumelden. Dies gilt auch bei Personen ohne Kinder.