Eintritt / Austritt / Tod eines Zulagenbezügers

Eintritt

Falls ein Angestellter die Zulagen geltend machen will, bitten wir um Zustellung der Anmeldung bezüglich Familienzulagen.

Austritt

Um Rückforderungen zu vermeiden, bitten wir Sie, uns unverzüglich den Austritt eines Zulagenbezügers mitzuteilen (E-Mail).

Tod

Falls ein Bezüger gestorben ist, bitten wir Sie, dies auf der Zulagenbezügerliste aufzuführen, oder kontaktieren Sie uns direkt (E-Mail).

Der Anspruch besteht im Todesmonat, wie auch in den drei darauffolgenden Monaten.

 

Ja, unbedingt. Damit die Familienzulagen nicht weiter überwiesen werden.

Bitte kontaktieren Sie uns bei einem Austritt (E-mail).

Im Anhang erhalten Sie das Anmeldeformular. Dieses Formular muss Ihr Arbeitnehmer komplett ausfüllen. Sie bestätigen die Rubrik „Hauptarbeitgeber“ und senden uns die Anmeldung zu.

Werden die Zulagen durch den Arbeitgeber oder durch die Civaf überwiesen?

Dies können Sie entscheiden. Sie können das Abrechnungssystem auf Ende Jahr wechseln (A oder B).