Eintritt / Austritt / Tod eines Zulagenbezügers
Eintritt
Falls ein Angestellter die Zulagen geltend machen will, bitten wir um Zustellung der Anmeldung bezüglich Familienzulagen.
Austritt
Um Rückforderungen zu vermeiden, bitten wir Sie, uns unverzüglich den Austritt eines Zulagenbezügers mitzuteilen (E-Mail).
Tod
Falls ein Bezüger gestorben ist, bitten wir Sie, dies auf der Zulagenbezügerliste aufzuführen, oder kontaktieren Sie uns direkt (E-Mail).
Der Anspruch besteht im Todesmonat, wie auch in den drei darauffolgenden Monaten.