Was tun bei Trennung/Scheidung?
Getrennt
Wir bitten um Zustellung der Trennungskonvention mit der Angabe über die Obhut der Kinder.
Falls noch keine unterschriebene Konvention vorliegt, senden Sie uns bitte die Wohnsitzbescheinigung von Ihnen und Ihren Kindern zu (inkl. Angabe des Trennungsdatums) .
Wir benötigen zudem eine Bestätigung der Eltern, bei wem die Obhut des Kindes bleibt.
Geschieden
Wir benötigen eine Kopie des Scheidungsurteils. Insbesondere die erste, letzte und die Seite die die elterliche Sorge/Obhut regelt.
Der Elternteil, der das Sorgerecht für die Kinder hat, erhält vorrangig die Familienzulagen durch seine Tätigkeit. Wenn er nicht berufstätig ist, ist es Sache des anderen Elternteils, den Antrag zu stellen (FamZG 7.1).