Weitere Fragen
Wie melde ich die Zulagen an ?
- Lohnbezüger: Falls der AHV Bruttolohn über CHF 612.00/Monat oder CHF 7'350.00/Jahr liegt (ab 1. Januar 2023) muss die Anmeldung ausgefüllt werden
- Selbstständigerwerbende: Das jährliche Brutto-Einkommen von CHF 7'350.00 muss bei der Ausgleichskasse deklariert werden (Bitte anklicken für die Prioritätenliste)
- Bei einer Neugeburt (der Bezüger erhält die Zulagen bereits für ein Kind von unserer Kasse), benötigen wir nur eine Kopie des Geburtscheins
- Ihre Lohnsume beträgt weniger als CHF 612.00/Monat bzw. CHF 7'350.00/Jahr ? Bitte beantragen Sie die Familienzulagen als nichterwerbstätige Person bei der Kantonalen Ausgleichskasse des Kantons Wallis (Formular)
Weitere nützliche Informationen finden Sie in der Rubrik FAQ. Für Fragen sind wir gerne für Sie da.
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