Beträge ab 1. Januar 2023

  Bis zum 16. Altersjahr


CHF 305.00 pro Monat und pro Kind für die ersten beiden

CHF 405.00 pro Monat ab dem dritten Kind (nur falls die ersten beiden Kinder ebenso Anspruch haben)


  Ausbildungsbeginn bis Maximal zum 25. Altersjahr


CHF 445.00 pro Kind ab Ausbildungsbeginn

CHF 545.00 pro Kind (nur falls die ersten beiden Kinder ebensfalls Anspruch haben)


   Geburts- Adoptionszulage


CHF 2'000.00 

CHF 3'000.00 Pro Kind bei Mehrlingsgeburten


  Bei Invalidität eines Kindes


CHF 305.00 ab dem 18. bis 20. Altersjahr falls es ein IV-Rente bezieht

CHF 445.00 ab dem 16. bis 25. Altersjahr falls es die Ausbildung besucht und ein IV-Taggeld bezieht (bitte um Zustellung der letzten IV-Verfügung)

Beträge aus anderen Kantonen

 

Der monatliche AHV Bruttolohn des Kindes darf CHF 2'450.00 nicht überschreiten (vor 2023 = CHF 2'390.00)

  • Die Familienzulagen werden pro rata überwiesen. Sie arbeiteten bis zum 15. Die Zulagen wurden vom 1. bis 15. überwiesen
  • Sie sind nicht im Besitze der Aufenthaltsbewilligung „C“. Aus diesem Grund werden die Quellensteuern von 13.32% abgezogen
  • Der andere  Elternteil erhält die Zulagen bereits in einem anderen Land/Kanton. Sie erhalten eine Differenzzulage

Ab 1. Januar 2023

  • Kinderzulagen CHF 305.- / CHF 405.-

Jeweils für die ersten beiden Kinder / ab dem dritten Kind

  • Ausbildungszulagen CHF 445.- / CHF 545.-

Jeweils für die ersten beiden Kinder / ab dem dritten Kind

  • Geburts-/Adoptionszulagen CHF 2‘000.- / CHF 3‘000.-

Für ein Kind / Für Mehrlingsgeburten-Adoptionen

Welche Arten von Zulagen gibt est?

  • Kinderzulagen (von 0 bis 16 Jahren)
  • Ausbildungszulagen (ab dem Zeitpunkt ab dem das Kind eine Ausbildung auf Sekundarstufe II absolviert. Ebenso bereits vor dem 15. Altersjahr und maximal bis zum 25. Altersjahr)
  • Geburts- Adoptionszulagen (je nach Kanton)
  • Zulagen für erwerbsunfähige Kinder (16 bis 20 Jahren)