Beträge ab 1. Januar 2023
Bis zum 16. Altersjahr
CHF 305.00 pro Monat und pro Kind für die ersten beiden
CHF 405.00 pro Monat ab dem dritten Kind (nur falls die ersten beiden Kinder ebenso Anspruch haben)
Ausbildungsbeginn bis Maximal zum 25. Altersjahr
CHF 445.00 pro Kind ab Ausbildungsbeginn
CHF 545.00 pro Kind (nur falls die ersten beiden Kinder ebensfalls Anspruch haben)
Geburts- Adoptionszulage
CHF 2'000.00
CHF 3'000.00 Pro Kind bei Mehrlingsgeburten
Bei Invalidität eines Kindes
CHF 305.00 ab dem 18. bis 20. Altersjahr falls es ein IV-Rente bezieht
CHF 445.00 ab dem 16. bis 25. Altersjahr falls es die Ausbildung besucht und ein IV-Taggeld bezieht (bitte um Zustellung der letzten IV-Verfügung)
Der monatliche AHV Bruttolohn des Kindes darf CHF 2'450.00 nicht überschreiten (vor 2023 = CHF 2'390.00)