Abrechnung / Zulagenbezügerliste

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Diese Liste nur ausfüllen, falls mindestens eine der folgenden Kriterien erfüllt ist:

  • Zulagenbezüger im Stundenlohn
  • Austritt eines Zulagenbezügers
  • Krankheit/Unfall/Unbezahlter Urlaub von mehr als drei Monaten
  • Ferien von einem Bezüger im Stundenlohn
  • AHV Bruttolohn eines Bezügers unter CHF 612.00/Monat ab 1. Januar 2023
  • Anstellungsprozent oder Lohnwechsel
  • Bezüger hat nicht gearbeitet

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Für Bezüger im Monatslohn ohne Änderungen brauchen Sie die Liste nicht auszufüllen.