Abrechnung / Zulagenbezügerliste
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Diese Liste nur ausfüllen, falls mindestens eine der folgenden Kriterien erfüllt ist:
- Zulagenbezüger im Stundenlohn
- Austritt eines Zulagenbezügers
- Krankheit/Unfall/Unbezahlter Urlaub von mehr als drei Monaten
- Ferien von einem Bezüger im Stundenlohn
- AHV Bruttolohn eines Bezügers unter CHF 612.00/Monat ab 1. Januar 2023
- Anstellungsprozent oder Lohnwechsel
- Bezüger hat nicht gearbeitet
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Für Bezüger im Monatslohn ohne Änderungen brauchen Sie die Liste nicht auszufüllen.