Für ausländische Familienzulagenbezüger

Ja, 13.39% Quellensteuern werden von den Familienzulagen in Abzug gebracht ab Januar 2024.

Für sämtliche Fragen betreffend die Quellensteuern, bitten wir Sie sich direkt an die Hotline des Steueramtes unter der Nummer 027 606 24 51 zu wenden oder online: www.vs.ch/kontakt-qst

 

Bitte senden Sie uns eine Kopie der Vorder-sowie Rückseite. 

Wir erstatten Ihnen die Quellensteuern im laufenden Jahr zurück. Die Steuerbehörde zieht die vorderen Jahren auf der nächsten Steuererklärung ab.

Falls Sie in Frankreich besteuert werden, benötigen wir das Formular «Attestation de résidence fiscale».  Falls nicht, benötigen wir eine Kopie einer Lohnabrechnung mit der Angabe über den Steuerabzug.

Um eine Differenzzulage überprüfen zu können, benötigen wir unbedingt das Formular «Attestation de droits destinée à l’organisme étranger» Keine anderen Formulare werden akzeptiert.

Das Formular «attestation de paiement» welches Sie auf Ihrer Plattform herunterladen können wird nicht akzeptiert.

Personen welche in Frankreich keinen Anspruch auf Leistungen haben, benötigen das Formular «attestation de non-paiement» mit der Begründung für den Nicht-Anspruch.

Die Leistungen welche wir für die Kalkulation der Differenzzulage (ADI) berücksichtigen, sind :

 

Paje (alloc. de base, complément libre choix d’activité, libre choix du mode de garde…..)   

Allocation de soutien familial           
Allocation familiale Allocation d'éducation de l’enfant handicapé
Complément familial Allocation journalière de présence parentale
Allocation de rentrée scolaire Complément dégressif
Prepare