Heirat

Bitte stellen Sie uns eine Kopie der Heiratsurkunde zu (per Post oder E-Mail).

Der Anspruch steht in nachstehender Reihenfolge zu: 

  1. die erwerbstätige Person
  2. der Person, welche die elterliche Sorge hat oder bis zur Mündigkeit des Kindes hatte
  3. der Person, bei der das Kind überwiegend lebt oder bis zu seiner Mündigkeit lebte
  4. der Person, auf welche die Familienzulagenordnung im Wohnsitzkanton des Kindes anwendbar ist
  5. der Person mit dem höheren AHV-pflichtigen Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit
  6. der Person mit dem höheren AHV-pflichtigen Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit

Sind beide Elternteile erwerbstätig, erhält die Person mit der Priorität den Anspruch. Arbeitet der andere Elternteil ausserkantonal, so kann dieser eine Differenzzulage bei der Kasse seines Arbeitgebers beantragen. Vorausgesetzt die Zulagen sind im anderen Kanton höher als im Wallis.

Beträge anderer Kantone?

FamZG Art. 7.1