Arbeitslosigkeit
Erstanspruch
Falls der andere Elternteil einer beruflichen Aktivität nachgeht, müssen die Zulagen bei der Familienzulagenkasse seines Arbeitgebers beantragt werden. Falls nicht, müssen die Zulagen bei der Arbeitslosenkasse beantragen werden. Danach werden die Leistungen zusätzlich zu den Taggeldern entrichtet.
Ergänzungszahlung für das Kind während des Mutterschaftsurlaubs
Für Frauen die arbeitslos gemeldet sind, besteht ab dem 1. August 2020 die Möglichkeit eine Ergänzungszahlung während des Mutterschaftsurlaubs zu beantragen. Die Anmeldung muss bei der kantonalen Ausgleichskasse des Wallis beantragt werden.
Geburtszulage
Falls sie arbeitslos gemeldet sind und der andere Elterteil die Familienzulagen nicht beantragen kann, besteht ab dem 1. August 2020 ein Anspruch auf die Geburtszulage. Die Anmeldung muss bei der kantonalen Ausgleichskasse des Wallis beantragt werden.
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