Arbeitslosigkeit

Erstanspruch 

Falls der andere Elternteil einer beruflichen Aktivität nachgeht, müssen die Zulagen bei der Familienzulagenkasse seines Arbeitgebers beantragt werden. Falls nicht, müssen die Zulagen bei der Arbeitslosenkasse beantragen werden. Danach werden die Leistungen zusätzlich zu den Taggeldern entrichtet.

Ergänzungszahlung für das Kind während des Mutterschaftsurlaubs 

Für Frauen die arbeitslos gemeldet sind, besteht ab dem 1. August 2020 die Möglichkeit eine Ergänzungszahlung während des Mutterschaftsurlaubs zu beantragen. Die Anmeldung muss bei der kantonalen Ausgleichskasse des Wallis beantragt werden.

Geburtszulage 

Falls sie arbeitslos gemeldet sind und der andere Elterteil die Familienzulagen nicht beantragen kann, besteht ab dem 1. August 2020 ein Anspruch auf die Geburtszulage. Die Anmeldung muss bei der kantonalen Ausgleichskasse des Wallis beantragt werden. 

 

Bitte teilen Sie uns sämtliche Änderungen sofort mit.

Bitte teilen Sie uns das Austrittsdatum mit. Beantragen Sie Zulagen bei der Kasse des neuen Arbeitgebers.

Der Bezüger teilt uns sämtliche Änderungen mit, die Einfluss auf den Anspruch auf Familienzulagen haben. Zu Unrecht bezogene Zulagen werden zurückgefordert.

Ja, der Anspruchsberechtigte ändert und somit eventuell auch die zuständige Kasse.

Der Bezüger meldet uns sämtliche Änderungen, die Einfluss auf den Anspruch auf Familienzulagen haben. Zu Unrecht bezogene Zulagen werden zurückgefordert.

Ja. Die Familienzulagen können 5 Jahre rückwirkend beantragt werden. Rückwirkend ab dem Monat, in welchem wir die Anmeldung erhalten haben.