Patchworkfamilie / Zusatzleistung ab dem dritten Kind

Sie leben im Kanton Wallis als Patchworkfamilie (ledig oder verheiratet) mit allen Kindern unter einem Dach. Sie erhalten jedoch nicht den Zuschlag von CHF 100.00 ab dem dritten Kind? Beantragen Sie den Zuschlag bei der Kasse, die für das jüngste Kind überweist.

Die Vorraussetzungen

  1. Wenn mindestens 3 Kinder Anspruch haben auf Familienzulagen.
  2. Alle Familienmitglieder leben im selben Haushalt im Wallis.

Diese Dokumente benötigen wir

  1. Eine am Ende des Jahres erstellte Wohnsitzbestätigung, welchen den gemeinsamen Haushalt der Kinder belegt.
  2. Ausbildungsbestätigungen der Kinder, welche nicht bei unserer Kasse angemeldet sind.

Die Überweisung erfolgt einmal pro Jahr.

Die Familie informiert die Kasse über sämtliche Änderungen und sendet jedes Jahr das Formular inkl. Wohnsitzbestätigungen zu.

Ja, ob verheiratet oder nicht. Solange alle Kinder im selben Haushalt im Kanton Wallis leben. Die Anmeldung muss bei der Kasse, die für das jüngste Kind zuständing ist, eingereicht werden (Details).

Der Anspruch steht in nachstehender Reihenfolge zu: 

  1. die erwerbstätige Person
  2. der Person, welche die elterliche Sorge hat oder bis zur Mündigkeit des Kindes hatte
  3. der Person, bei der das Kind überwiegend lebt oder bis zu seiner Mündigkeit lebte
  4. der Person, auf welche die Familienzulagenordnung im Wohnsitzkanton des Kindes anwendbar ist
  5. der Person mit dem höheren AHV-pflichtigen Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit
  6. der Person mit dem höheren AHV-pflichtigen Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit

Sind beide Elternteile erwerbstätig, erhält die Person mit der Priorität den Anspruch. Arbeitet der andere Elternteil ausserkantonal, so kann dieser eine Differenzzulage bei der Kasse seines Arbeitgebers beantragen. Vorausgesetzt die Zulagen sind im anderen Kanton höher als im Wallis.

Beträge anderer Kantone?

FamZG Art. 7.1

Ab 1. Januar 2023

  • Kinderzulagen CHF 305.- / CHF 405.-

Jeweils für die ersten beiden Kinder / ab dem dritten Kind

  • Ausbildungszulagen CHF 445.- / CHF 545.-

Jeweils für die ersten beiden Kinder / ab dem dritten Kind

  • Geburts-/Adoptionszulagen CHF 2‘000.- / CHF 3‘000.-

Für ein Kind / Für Mehrlingsgeburten-Adoptionen