Patchworkfamilie / Zusatzleistung ab dem dritten Kind
Sie leben im Kanton Wallis als Patchworkfamilie (ledig oder verheiratet) mit allen Kindern unter einem Dach. Sie erhalten jedoch nicht den Zuschlag von CHF 100.00 ab dem dritten Kind? Beantragen Sie den Zuschlag bei der Kasse, die für das jüngste Kind überweist.
Die Vorraussetzungen
- Wenn mindestens 3 Kinder Anspruch haben auf Familienzulagen.
- Alle Familienmitglieder leben im selben Haushalt.
- Die Familienzulagenkasse für das jüngste Kind ist eine Walliser Kasse.
Diese Dokumente benötigen wir
- Eine am Ende des Jahres erstellte Wohnsitzbestätigung, welchen den gemeinsamen Haushalt der Kinder belegt.
- Die Verfügung/en der anderen Familienzulagenkasse/n mit der Angabe über die überwiesenen Zulagen.
- Ausbildungsbestätigungen der Kinder, welche nicht bei unserer Kasse angemeldet sind.
Die Überweisung erfolgt einmal pro Jahr.
Die Familie informiert die Kasse über sämtliche Änderungen und sendet jedes Jahr das Formular inkl. Wohnsitzbestätigungen zu.