Auskunftspflicht
Jede Änderung Ihrer persönlichen, finanziellen oder beruflichen Situation, die sich auf den Anspruch der Zulagen auswirkt, muss uns gemeldet werden :
- Geburt oder Tod eines Kindes, sowie der Wegzug des Kindes ins Ausland
- Beginn, Unterbrechung oder Ende der Ausbildung des Kindes
- Trennung, Scheidung oder eine Änderung der elterlichen Sorge
- Beginn, Ende, Änderung der Erwerbstätigkeit des anderen Elternteils oder ein Wohnsitzwechsel des Kindes
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